Privatgutachten, Parteigutachten, Gerichtsgutachten
Welcher Typ zu Ihrem Fall passt, wer ihn beauftragt und was er kostet.
Welcher Gutachten-Typ passt, hängt davon ab, wer beauftragt und wofür das Ergebnis verwendet wird. Hier die Abgrenzung in Klartext.
Die drei Gutachten-Arten
Wer beauftragt: Eine Privatperson oder ein Unternehmen direkt.
Wofür verwertbar: Eigene Klärung, Entscheidungsgrundlage, vorgerichtliche Einschätzung.
Was es kostet: Nach Aufwand: Anlagenklasse, Umfang, Ortstermin.
Wer beauftragt: Eine Partei in einem Streit, etwa gegenüber einer Versicherung.
Wofür verwertbar: Beleg der eigenen Position, auch im laufenden Verfahren als Partei-Vortrag.
Was es kostet: Nach Aufwand, vergleichbar dem Privatgutachten.
Wer beauftragt: Ein Gericht bestellt den Sachverständigen; eine öffentliche Bestellung ist dafür nicht erforderlich.
Wofür verwertbar: Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren.
Was es kostet: Nach JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).
Worauf jedes Gutachten beruht
Für jeden dieser Typen gilt dieselbe Pflicht zur Neutralität: Es zählt der Befund und die Norm, nicht der Auftraggeber. Ohne diese Unabhängigkeit wäre ein Gutachten wertlos.
Schildern Sie Ihren Fall
Sie sind unsicher, welcher Typ passt? Schildern Sie kurz Ihren Fall, ich sage Ihnen, was sinnvoll ist.